Verfassungsgericht: Corona-Bußgelder sind nichtig – Erster Alarmzustand für rechtswidrig erklärt
Erster Alarmzustand für rechtswidrig erklärt. Das Verfassungsurteil betrifft auch Ibiza und die anderen Inseln: 2.655 Bußgelder, die auf den Balearen während des ersten Alarmzustands verhängt wurden, sind null und nichtig.
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