Spanisches Verfassungsgericht kippt Corona-Strafen: Fast 100.000 Lockdown-Bußgelder aufgehoben

Welle von Rückerstattungen

In einer bahnbrechenden Entscheidung erklärte das spanische Verfassungsgericht kürzlich Teile des ersten Corona-Lockdowns von 2020 für verfassungswidrig.

Die Richter kippten damit nicht nur die Rechtmäßigkeit der restriktiven Ausgangssperren, sondern auch fast 100.000 damit verbundene Bußgelder auf den Balearen, wo Tausende betroffen waren. Das Urteil könnte die überfällige Aufarbeitung der Pandemiepolitik in Spanien einleiten.
Das Urteil, das am 7. Oktober 2025 veröffentlicht wurde, richtet sich gegen Artikel 7 des Königlichen Dekrets 463/2020, das den Alarmzustand im März 2020 verhängte. Die Richter stellten fest, “dass die Einschränkung der Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig” war und “nur unter einem Ausnahmezustand hätte durchgesetzt werden” dürfen.

Der ausgerufene und mehrfach verlängerte “estado de alarma” bot hierfür “keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage”, da er “Grundrechte wie die Freizügigkeit nur in begrenztem Maße” aussetzen kann.
Die Entscheidung gilt rückwirkend, was bedeutet: “Alle darauf basierenden Verwaltungsakte sind von ihrem Ursprung an ungültig“, heißt es im Urteil.
Während des Lockdowns wurden landesweit über eine Million Strafen verhängt, darunter Bußgelder für das Verlassen der Wohnung oder anderweitiges Ignorieren der Ausgangssperren.
Schon 2020 hatten einzelne regionale Gerichte erste Bußgelder aufgehoben. Bis zum 3. September 2025 wurden bereits 92.278 Strafen annulliert, doch nun eskaliert der Prozess. Viele Betroffene hatten ihre Strafen sofort bezahlt, in der Hoffnung, schnell wieder ins Leben zurückzukehren zu können. Jetzt können sie das Geld zurückfordern. Experten rechnen mit einer Flut von Anträgen, die den Staat Millionen Euro an Rückerstattungen kosten wird.

Allerdings verlaufen die Verfahren je nach Region sehr zäh, denn für die Behörden bedeutet es eine enorme bürokratische Herausforderung: Offene Fälle müssen neu geprüft werden, der Staat steht vor hohen Kosten.
Auf Ibiza, wo der Lockdown den pulsierenden Tourismus der Insel hart traf, wirkt sich das Urteil besonders spürbar aus. Die Balearenprovinz meldete damals Hunderte Verstöße, oft im Zusammenhang mit spontanen Treffen am Strand oder in Privathäusern: “Als der Tourismus brach lag wurden Einheimische und Saisonarbeiter für harmlose Spaziergänge bestraft“, erinnert sich ein betroffener Barbesitzer aus San Antonio. Die Strafen basierten zum Teil auf dem umstrittenen “Ley Mordaza“-Gesetz, das Kritiker als Werkzeug zur Unterdrückung sehen und als “Maulkorbgesetz” bezeichnen.
“Corona” mag vorbei sein, doch die Schatten reichen bis heute in den sonnigen Alltag der Insel. Der IBIZA KURIER wird die Entwicklung beobachten und rät Betroffenen: Wer eine Strafe aus dem Jahr 2020 hat, kann sich mit Berufung auf das Gerichtsurteil an einen lokalen Anwalt oder die Verbraucherschutzstelle (Oficina de consumidor, Vía Romana 81, Ibiza-Stadt, Tel. 971 177 067) wenden. die

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