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Fast 800 Corona-Bußgelder zu den Akten gelegt – Schon im Juli hatte das Oberste Verfassungsgericht Spaniens den nationalen Lockdown für illegal erklärt

Schon im Juli hatte das Oberste Verfassungsgericht Spaniens den nationalen Lockdown für illegal erklärt

Die Regierungsdelegation der Balearen hat weitere 768 Sanktionsverfahren wegen Nichteinhaltung des im März 2020 verordneten ersten Alarmzustands (“estado de alarma”) zu den Akten gelegt. 

Die Entscheidung, die Geldbußen ohne weitere Sanktionen fallen zu lassen, ist eine direkte Folge des Urteils des spanischen Verfassungsgerichts Mitte Juli, das den Lockdown für verfassungswidrig erklärte. Im März 2020 war die Mobilität der Menschen am stärksten eingeschränkt, die härtesten Strafen wurden ausgerufen. 

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Ausgangs- und Reiseverbote sowie Hausarreste nur durch ein anderes staatliches Instrument hätten verhängt werden können: den Ausnahmezustand (“estado de excepción”).

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Text: red / Fotos: Stockfoto/Symbolfoto
Copyright: Ibiza Kurier – Die deutsche Zeitung für Ibiza und Formentera 

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