Signallampe ersetzt das klassische Warndreieck – Spanien plant Umweltzonen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern
Spanien plant Umweltzonen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern
Ab 2024 gelten einige neue, signifikante Regeln im Straßenverkehr in Spanien. Welche Neuerungen und Änderungen sowie alles Wissenswerte für Autofahrer finden Sie in unserem Überblick.
Was gleich bleibt, sind die Dokumente, die Auto- und Motorradfahrer in Spanien im Fahrzeug mitführen müssen, und zwar den Führerschein (carnet de conducir), Fahrzeugschein (permiso de circulación) und die TÜV-Karte (tarjeta de la inspección técnica). Möglich sind auch beglaubigte Kopien.
Nicht mehr nötig ist das Mitführen der Versicherungspolice oder die Quittung der letzten Zahlung der Kfz-Versicherung.
Die spanische Straßenverkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) kündigt an, dass bald die Smartphone-App „miDGT“ bereitgestellt wird, in der die Dokumente digital hinterlegt werden können und dieselbe Rechtsgültigkeit haben wie die Originale. Mit der App soll es zudem möglich werden, Bußgelder zu bezahlen, den Punktestand des (spanischen) Führerscheins abzurufen, Termine zu vereinbaren oder den Verlust von Fahrzeugpapieren zu melden.
Eine Neuerung, die die Verkehrssicherheit angeht, ist das V16-Notlicht, welches das klassische Warndreieck überflüssig macht. Es handelt sich um eine V16-Lichtsignalanlage, die ein blinkendes, orangefarbenes 360-Grad-Licht abgibt. Pflicht wird es ab 1. Januar 2026. Es kann direkt auf dem Autodach platziert werden, ohne dass der Fahrer dafür aussteigen muss. Beim Aktivieren übermittelt es zusätzlich in Echtzeit den Standort an die spanische Straßenverkehrsbehörde DGT. Mitzuführen ist es im Handschuhfach.
Eine weitere Neuerung auf Spaniens Straßen ist, dass Personen ab 16 Jahren den Führerschein B1 machen können, mit dem sie drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 400 Kilogramm, maximal 15 kW und bis 90 km/h fahren dürfen.
Auch Spanien möchte mit Umweltzonen in Städten dazu beitragen, “den ökologischen Fußabdruck im urbanen Straßenverkehr zu reduzieren”. Das Gesetz “Klimawandel und ökologischer Wandel“ zwingt Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern, die die zulässigen Schadstoffwerte überschreiten, “Zona de Bajas Emisiones”, sprich “Niedrigemissionszonen”, einzurichten.
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Text: red / Fotos: red
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