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Verfassungsgericht: Corona-Bußgelder sind nichtig – Erster Alarmzustand für rechtswidrig erklärt

Erster Alarmzustand für rechtswidrig erklärt

Das Verfassungsurteil betrifft auch Ibiza und die anderen Inseln: 2.655 Bußgelder, die auf den Balearen während des ersten Alarmzustands verhängt wurden, sind null und nichtig.

Das Urteil des Verfassungsgerichts, das Mitte Juli den Alarmzustand für rechtswidrig erklärte, stellt die Rechtmäßigkeit der Sanktionen wegen Nichtbeachtung behördlicher Corona-Anordnungen in Frage. Auf den Balearen wurden insgesamt 3.600 Bußgelder verhängt, davon sind knapp 800 sofort bezahlt worden, wohl um von der “Ermäßigung” zu profitieren. 2.655 Strafen sind laut Diario de Ibiza jedoch noch nicht eingezogen und werden laut Rechtsquellen sofort annulliert. Denn wenn der Alarmzustand illegal war, ”darf auch niemand für die Nichteinhaltung der von der Regierung in dieser irregulären Situation auferlegten Regeln” bestraft werden.

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Text: Friederike Diestel / Fotos: red
Copyright: Ibiza Kurier – Die deutsche Zeitung für Ibiza und Formentera 

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