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Wohnmobile können überall parken, aber nicht campen – Verkehrsbehörde aktualisiert unklare Bestimmung

Verkehrsbehörde aktualisiert unklare Bestimmung

Wohnmobile können ab sofort parken, wo sie wollen, ohne Bußgelder befürchten zu müssen. 

Die Generaldirektion für Verkehr hat ihre Vorschriften aktualisiert und stellt klar, dass Wohnmobile wie jedes andere Fahrzeug zu bewerten sind. 

Caravaning liegt voll im Trend und man muss nur einen Blick auf die Straßen Ibizas werfen, um zu sehen, dass immer mehr Nutzer ihren Urlaub an Bord eines dieser riesigen Fahrzeuge verbringen. Aber nicht nur sie, auch viele Saisonarbeiter auf der Insel wohnen in diesen Häusern auf Rädern. Eines der Probleme, das Wohnwagenfahrern in der Vergangenheit Kopfzerbrechen bereitete, war die Frage, wo sie ihr Fahrzeug legal abstellen können. Die Vorschriften dazu waren nicht klar genug, und es blieb den Kommunen überlassen, zu entscheiden, ob ein Wohnmobil abgestellt (geparkt) war oder gecampt wird.

Da Camping mit Strafen belegt wurde, war der Besuch der Insel mit dem Wohnmobil oft eher ein Risiko als ein Vergnügen. Vor kurzem hat die Generaldirektion (DGT) die Bestimmung PROT 2023/14 aktualisiert, die alle Zweifel ausräumt, die zu diesem Thema bestanden. Sie stellt klar, welche Anforderungen erfüllt sein müssen. 

Grundsätzlich gilt: Jedes Wohnmobil oder “Camper“ kann dort parken, wo Parken erlaub und wo Platz ist. Damit Parken jedoch nicht als Camping ausgelegt wird, gelten drei Grundvoraussetzungen: 1. Dass das Fahrzeug bei abgestelltem Motor nur über die Räder Bodenkontakt hat, also keine Stützbeine oder andere Vorrichtungen verwendet. 2. Dass das Fahrzeug im geschlossenen Zustand nicht mehr Fläche einnimmt, als es benötigt. 3. Dass das Fahrzeug keine Flüssigkeiten oder Geräusche nach außen abgibt.

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Text: red / Fotos: Stockfoto
Copyright: Ibiza Kurier – Die deutsche Zeitung für Ibiza und Formentera 

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