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Deutscher Anwalt kündigt Schadensersatz-Sammelklage gegen die Hersteller fehlerhafter PCR-Tests an

Deutscher Verbraucherschutzanwalt Dr. Reiner Füllmich kündigt Sammelklage vor US-Gericht an

Viele Wissenschaftler und Experten zweifeln mittlerweile an der Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der von der Politik auferlegten Corona-Maßnahmen. 

Unternehmer und Selbstständige weltweit haben durch den Lockdown ihre Existenzgrundlage verloren und bangen um ihre Zukunft. Einige Sektoren wie die Veranstaltungsbranche liegen bis heute am Boden. Auf Ibiza sind die wirtschaftlichen Folgen dramatisch, denn die Insel lebt von ihrem Reise-, Kultur- und Freizeitangebot. Ein Hauptmagnet ist das Nachtleben mit seinem weltberühmten Angebot an hochkarätigen Events und Künstlern. Großveranstaltungen sind bis dato auf Ibiza verboten und Diskotheken wie Pacha, Amnesia oder Ushuaia sind nicht in Betrieb. Spanische Gastwirte und Clubbetreiber streben derzeit Klagen gegen die Regierung an. In Madrid kippte ein Gericht bereits das Disko-Verbot. 

Der deutsche Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich ist seit 26 Jahren in Deutschland und in Kalifornien zugelassen, überwiegend als Prozess-Anwalt in Fällen, wo es um Verbraucherschutz und Produkthaftung geht. In einem im August veröffentlichten Video erklärt er, “warum die durch die Corona-Maßnahmen Geschädigten Anspruch auf vollen Schadensersatz haben” und “gegen wen und wie diese Ansprüche am sinnvollsten durchzusetzen” sind.

Er teilt die Sorge der Unternehmer, wie sie ab Herbst über die Runden kommen sollen, “wenn nach Meinung fast aller Banken den meisten Menschen das Geld ausgehen wird.”

Es werde “die größte Insolvenzwelle aller Zeiten geben, und zwar weltweit.” Dies ist das Ergebnis des unabhängigen Corona-Ausschusses, in dem er Mitglied ist. Ein weiteres Ergebnis der Experten ist, dass es sich bei den verhängten Maßnahmen “um besonders grobe und zwar schuldhafte, jedenfalls grob fahrlässige Fehler” handelt. Es hätte von Anfang “auch die andere wissenschaftliche Seite gehört” und eine “echte wissenschaftliche Diskussion” geführt werden müssen. Zudem hätte die Zuverlässigkeit der inzwischen vollkommen diskreditierten PCR-Tests überprüft werden müssen.

Diese Tests “sind nicht in der Lage anzuzeigen, ob jemand infiziert ist und schon gar nicht, mit was“, wie unter anderem die Professorinnen Ulrike Kämmerer (Deutschland) und Dolores Cahill (Irland) detailliert erläutert haben. Dennoch rechtfertigen die Regierungen weltweit ihre Maßnahmen mit den Fallzahlen, die sich aus den PCR-Massentestungen ergeben. 

“Abgesehen davon hätte allerspätestens drei Wochen nach Verhängung des Lockdowns die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen kontrolliert werden und nachgefragt werden müssen”, kritisiert Füllmich. Es bestehe kein juristischer Zweifel, dass alle Geschädigten dieser Maßnahmen Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen können, insbesondere wegen entgangenen Gewinns. 

Doch wen kann man hierfür wo in Anspruch nehmen? Für wenig sinnvoll erachtet Füllmich trotz eindeutiger Rechtslage den “Weg eines einzelnen betroffenen Unternehmers oder Selbstständigen in ein deutsches Gericht.“  Er rät davon ab, die politisch nicht unabhängigen deutschen Gerichte wegen des hier geschuldeten Schadensersatzes anzurufen, denn “sie müssten gegebenenfalls gegen ihren eigenen Dienstherrn, das Land oder den Bund, entscheiden”, was also wenig Aussicht auf Erfolg bietet. Viel weiter entwickelt und flexibler sei das angloamerikanische Rechtssystem.

Derzeit berät er sich mit einer Gruppe von deutschen und amerikanischen Anwälten betreffend einer Class Action in den USA, also einer Produkthaftungs-Sammelklage, deren Details gerade ausgearbeitet werden.

Es geht darum, denjenigen zu finden, “der für das Geschehene zur Verantwortung gezogen werden kann.” Da bieten sich “insbesondere die deutschen Erfinder und Verkäufer der PCR-Tests an, denn sie waren zuerst auf dem Markt und wurden von der WHO weltweit empfohlen.” Verantwortlich sind aber auch die Amtsträger aus der Politik, die sich “ohne Prüfung und Nachdenken blind” auf die Testergebnisse stützen. 

Wenn ein Produkt Mängel aufweist, haftet der Hersteller für die Schäden. In der Klage geht es aber nicht allein um Schadensersatz, sondern auch um die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, sollte die Beweisaufnahme zu dem Ergebnis führen, dass die – übrigens gar nicht für diagnostische Zwecke zugelassenen – Tests entgegen den Zusicherungen “keinerlei Aufschluss über Infektionen” geben können. 

Anders als in der deutschen juristischen Realität dürfen in den USA keine für die Entscheidung eines Rechtsstreits relevanten Beweismittel zurückgehalten oder gar vernichtet werden, so Füllmich. Geschehe dies trotzdem, gilt das als Beweisvereitelung und die die Beweise vernichtende oder zurückhaltende Partei verliere ohne weiteres den Rechtsstreit. 

Wenn in den USA jemand nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich und immer wieder Schäden anrichtet, droht ihm dort zusätzlich zum eigentlich zu ersetzenden Schadensersatz noch Strafschadensersatz, sogenannte “punitive damages”.

Kommt die Class Action in Gang, kann sich jeder aufgrund der PCR-Test basierten Maßnahmen Geschädigte weltweit dieser Klage anschließen. 

Weiterführende Links zum Thema:

Corona-Schadensersatzklage

Corona-Ausschuss

Anwälte für Aufklärung

Außerparlamentarischer Corona-Untersuchungsausschuss

Hier das Video mit dem Beitrag von Dr. Reiner Füllmich