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Verfassungsgericht erklärt ersten Covid 19-Alarmzustand für verfassungswidrig – Einschränkungen der Freizügigkeit, des Rechts auf Privatsphäre sowie des Versammlungsrecht

Einschränkungen der Freizügigkeit, des Rechts auf Privatsphäre sowie des Versammlungsrecht

Es hat lang gedauert, bis das Verfassungsgericht eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des ersten Alarmzustands getroffen hat, den die spanische Regierung von März bis Juni 2020 verhängt hatte.

Mit sechs Stimmen dafür und fünf dagegen entschied das Tribunal Constitución Ende Juni, dass das Dekret verfassungswidrig war. Die Vox-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der wegen Covid 19 ausgerufenen Ausnahmesituation gestellt. 

Sechs Richter stimmten dafür, den ersten Alarmzustand für verfassungswidrig zu erklären: Ricardo Enríquez, Pedro Narváez, Alfredo Montoya, Santiago Martínez Vares und Encarnación Roca. 

Diese fünf waren dagegen: Cándido Conde-Pumpido, Juan Antonio Xiol, María Luisa Balaguer, Andrés Ollero und Juan José González Rivas. Ein sehr knappes Ergebnis, das die Spaltung innerhalb des Gremiums bezüglich der Entscheidung zeigt.

In der Erklärung heißt es, dass die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zwar im Vergleich zu den in der übrigen Europäischen Union etablierten Maßnahmen “angemessen” waren, die Aussetzung von Grundrechten wie der Freizügigkeit jedoch nicht durch einen Alarmzustand, sondern nur durch einen Ausnahmezustand hätte gedeckt werden können.

Die Entscheidung wird nach Meinung von Juristen dazu führen, dass die Exekutive alle Anzeigen und Bußgelder, die gegen Bürger in diesem Zeitraum verhängt wurden, zurückziehen muss. Sogar könnte den davon Geschädigten Anspruch auf Entschädigung zustehen. 

Am 4. Juni bereits hatte der Oberste Gerichtshof die bis dato geltende nächtliche Ausgangssperre und die Einschränkung von gesellschaftlichen Zusammenkünften auf den Balearen aufgehoben, die “angesichts der epidemiologischen Situation nicht verhältnismäßig” waren. 

Wie Europa Press meldete, kippte der Tribunal Supremo (TS) die Maßnahmen, weil die der Bevölkerung aufgezwungenen Beschränkungen auf Modellen basierten, die “die Balearenregierung nicht ausreichend begründen” konnte. 

Nach Ansicht der Richter handelte es sich bei allen Maßnahmen nach dem Ende des Alarmzustands am 9. Mai um “grundlegende Einschränkungen der Freizügigkeit, des Rechts auf familiäre Privatsphäre sowie des Versammlungsrecht”, die “restriktiv berührt“ worden seien.

Der Balearenregierung wurde damit klipp und klar eine Absage dafür erteilt, gesellschaftliche und familiäre Zusammenkünfte nochmals einzuschränken. Mit der Entscheidung des TS platzte ihr geplanter feuchter Traum, ab 6. Juni private Treffen zu reduzieren, auf zehn in Innenräumen und 15 Personen in Außenbereichen. 

Die Corona-Diktatur beginnt an allen Enden zu bröckeln und der Rückbau der Maßnahmen hat begonnen. Am 26. Juni wurde auf den Balearen zudem die Maskenpflicht im Freien aufgehoben und die Sperrzeit der Gastronomie von Mitternacht auf 3 Uhr verkürzt.

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Text: Friederike Diestel / Fotos: red
Copyright: Ibiza Kurier – Die deutsche Zeitung für Ibiza und Formentera 

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