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Wer schaut zu? Kameraüberwachung in Ferienhäusern – Fall einer Schweizer Ibiza-Urlauberin liegt bei der Staatsanwaltschaft 

Fall einer Schweizer Ibiza-Urlauberin liegt bei der Staatsanwaltschaft 

Das eigene Heim ist der Rückzugsort und heilige Raum der Entspannung, ein privater Bereich des Schutzes, wo man einfach nur sein kann. 

Dies sollte auch für ein angemietetes Ferienhaus auf Ibiza gelten, doch in Zeiten digitaler Überwachung kann es mit der Privatsphäre schnell vorbei sein. 

Immer mehr Vermieter statten ihre Ferienhäuser mit Kameras aus, die die Objekte überwachen. Sofern sich diese am Tor oder im Außenbereich befinden, kann man sie wohl noch tolerieren, doch ganz anders verhält es sich, wenn die Spählinsen auch in den Innenräumen angebracht werden.

Eine Schweizerin, die auf Ibiza-Urlaub machte, staunte nicht schlecht, als sie eines Tages eine Kamera in dem Haus entdeckte, das sie für ein Jahr in der Nähe von Talamanca angemietet hatte. Sie protestierte gegen diesen Eingriff in ihre Privatsphäre, zumal nicht nur Mitarbeiter der Alarmanlagenfirma Zugriff haben. 

Grundsätzlich kann sich nämlich jeder, der die entsprechende App auf dem Handy und die Zugangsdaten besitzt, einklinken und schauen, was gerade im Haus passiert.  

Entrüstet kontaktierte die Frau den Vermieter, der gleichzeitig auch noch mehr Geld verlangte für den “Schutz”. 

Mittlerweile findet eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft auf Ibiza statt und die Klägerin hat eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde in Madrid verfasst. Sie fordert Aufklärung und möchte gleichzeitig andere Menschen warnen, bei Alarmsystemen achtsam zu sein. “Meine Familie ist seit dem Zeitpunkt, nachdem die Sache herauskam, psychisch sehr belastet, da wir nicht mal wissen, welche Daten erhoben wurden.”  

Die Alarmanlagenfirma habe ihr keine Auskünfte erteilen wollen, wer wann Zugriff auf die Kameras hatte, und zwar mit der Begründung, dass diese dem Datenschutz der Eigentümer unterliegen, welche im Sicherheitsvertrag hinterlegt sind: “Somit sind wir in Ungewissheit, welche Daten, Bilder und Videos von uns erhoben wurden.“ Die Eigentümerin hatte sogar ihren Stiefvater im Sicherheitsvertrag hinterlegt, “welcher nicht mal Vertragspartner im Mietvertrag war und somit eine außenstehende Drittpartei darstellt”. Es sei “sehr gruselig und belastend”, nicht zu wissen, “ob er uns vielleicht auch beobachtet hat”. 

“Trotz der Vorlage meines Saison-Mietvertrages wollte man mir keine Auskunft über meine erfassten Daten geben”, klagt sie. 

Dabei wurde die Alarmanlage weder in der Annonce noch im Mietvertrag erwähnt. “Als mir die Alarmanlage erklärt wurde, habe ich auch nach den im Haus montierten Kameras gefragt. Mir wurde zugesichert, dass diese nur im Falle eines Alarms oder Einbruchs aufzeichnen und dass sich lediglich die Alarmanlagenfirma dann mit den Kameras verbinden.“ 

Auch wollte die Eigentümerin rückwirkend noch 55 Euro pro Monat als Nebenkosten kassieren: “Als ich ihr mitteilte, dass diese Nebenkosten nicht vereinbart waren und sie bat, die Alarmanlage zu kündigen, lief diese trotzdem weiter.” 

Der Stiefvater der Eigentümerin stellte ihr dann die Monatsberichte für die Monate Februar bis Mai sowie Juli bis August zu, welche er jeden Monat via Mail erhalten hatte. Welch Schreck: “In diesen war mein Ein- und Auschecken ins Haus mit Datum und Uhrzeit aufgelistet. Somit hatte eine Drittperson nicht nur Zugriff auf diese App, sondern war auch immer im Bilde, wann ich zuhause bin und wann nicht, was gemäß Datenschutzgesetz eine Straftat darstellt.” Sie forderte noch die restlichen Daten von Juni (Einzug) sowie September bis Dezember an, die ihr jedoch verwehrt wurden. 

“Auch wenn der Mietvertrag Mitte Dezember aufgelöst wurde, erlischt mein Recht auf Datenschutz nicht”, betont die Schweizerin. Die Eigentümerin habe eindeutig ihre Privatsphäre verletzt und Daten ohne ihre Einwilligung sogar an Dritte weitergegeben.

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Text: red / Fotos: Stockfoto/Symbolfoto
Copyright: Ibiza Kurier – Die deutsche Zeitung für Ibiza und Formentera 

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