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Die BRD-Regierung vernachlässigt die Deutschstämmigen im Ausland – Bundestagswahl am 26. September: Auslandsdeutsche müssen selbst aktiv werden

Bundestagswahl am 26. September: Auslandsdeutsche müssen selbst aktiv werden

Die Bundestagswahl am 26. September entscheidet in einem großen Maße über die Zukunft Deutschlands. Es kommt auf jede Stimme an.

Die über 1,5 Millionen wahlberechtigten Auslandsdeutschen können das Zünglein an der Waage sein. Wählen dürfen einerseits im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gelebt haben und bei denen dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Andererseits können auch deutsche Staatsangehörige an der Bundestagswahl teilnehmen, die noch nie im Bundesgebiet ansässig waren. Dann müssen sie aber persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD erworben haben und von ihnen betroffen sein.

In diesem Fall ist eine direkte Verbindung nach Deutschland, zum Beispiel über den Arbeitgeber, notwendig. Der regelmäßige Konsum deutscher Medien reicht als Grund beispielsweise nicht aus.

Wählen kann auch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen und müssen selbst aktiv werden. Der Antrag muss unterschrieben und postalisch übermittelt spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Das deutsche System ist recht kompliziert, dabei geht es auch einfach: Für Auslandsitaliener gibt es beispielsweise spezielle Wahlkreise mit eigenen Kandidaten außerhalb Italiens.

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Text: imh / Fotos: Stockfoto/Symbolfoto
Copyright: Ibiza Kurier – Die deutsche Zeitung für Ibiza und Formentera 

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