Höchste Verschuldung seit 1881: Spanien vor dem Staatsbankrott? – Gesetzesreform ermöglicht Enteignung von Privatbesitz und Erspartem
Gesetzesreform ermöglicht Enteignung von Privatbesitz und Erspartem
Sollte die spanische Regierung einen “corralito” (flächendeckende Kontopfändungen) anordnen, könnten die Bankkonten der Bürger “vorübergehend” beschlagnahmt werden.
Spanien ist nicht nur eines der europäischen Länder, in dem die Corona-Hysterie am blutrünstigsten in Szene gesetzt wurde, es ist auch das vierte höchstverschuldete Land der Welt. Ein Staatsbankrott scheint vor der Tür zu stehen. Deshalb ist die links-sozialistische Regierung dabei, ein Gesetz zu verabschieden, das die Enteignung von Privatbesitz und einen “corralito” ermöglicht.
Letzteres bedeutet, dass der Staat auf die Ersparnisse zugreifen kann, die die Menschen auf ihren Bankkonten haben. Die Bürger hätten in einer solchen “Krisensituation” nur noch das Recht, kleinere Summen abzuheben. Der Höchstbetrag werde von den Behörden des jeweiligen Landes festgelegt, erklärte das Portal La Información.
Zunächst berichtete das Portal, dies beträfe nur Summen über 100.000 Euro. Doch das ist Schnee von gestern: Am 26. Mai 2022 verkündete die Regierung unter Pedro Sánchez, dass die Steuerbehörden nun alle Ersparnisse beschlagnahmen könnten, die über den Mindestlohn hinausgehen.
Die Kontopfändungen könnten von einem Tag auf den anderen angeordnet werden, ebenso wie sie in vergangenen Jahren bereits in Argentinien, Zypern, Griechenland oder kürzlich in Sri Lanka durchgezogen wurde, warnt der Anwalt Aitor Guisasola.
Übertreibt der Jurist mit seiner Einschätzung? Nicht unbedingt! Denn Spaniens öffentliche Ausgaben sind extrem hoch und die Inflation steigt ebenso rasant wie die Staatsverschuldung. Schon im Mai 2021 hatte das Finanzblatt El Economista informiert, Spaniens Staatsverschuldung sei auf 125,3% des BIP gestiegen und hätte einen Höchststand erreicht, den man seit 1881 nicht mehr gesehen habe.
Nicht überraschend ist, dass sich die Lage weiter verschlechtert hat. Am 17. Mai 2022 vermeldeten die spanischen Mainstream-Medien, die Staatsverschuldung habe im März den höchsten Stand aller Zeiten erreicht: 1,45 Billionen Euro.
“Spanien ist am Ende”, konstatierte Guisasola. Er habe zwar keine Wahrsagerkugel, aber die Möglichkeit, den Staatsbankrott zu verhindern, sei gering.
Im Normalfall müsste die Regierung in einer solch prekären Lage eine Refinanzierung durch eine weitere öffentliche Verschuldung in die Wege leiten. Allerdings hat die europäische Zentralbank bereits im März angekündigt, dass sie keine weiteren Schulden kaufen werde.
Zudem wurden bereits die Leitzinsen erhöht. Dies bedeutet, dass die Refinanzierung noch teurer werde und die Steuern weiter erhöht werden müssten, erläutert Guisasola. Egal, was die Regierung auch anstelle, das Land könne die öffentlichen Schulden, die es angehäuft habe, nicht bewältigen.
Aus diesem Grund geht der Jurist davon aus, dass die Regierung bald den Staatsbankrott ausrufen wird. Um dann auf das Eigentum und Privatvermögen der Bürger zugreifen zu können, treibt die Regierung derzeit eine Reform des Gesetzes zur Nationalen Sicherheit voran (Ley 36/2015).
Es muss noch verabschiedet werden, aber Guisasola hat keinen Zweifel daran, dass dies passieren wird. Das Vorprojekt wurde vom Kongress mit den Stimmen der PSOE und denen der Oppositionsparteien wie PP und VOX bereits abgesegnet.
Dass der Staatsbankrott ein erklärtes Ziel der politischen Entscheidungsträger ist, zeigt sich derzeit auch daran, dass Sánchez die öffentlichen Ausgaben noch weiter in die Höhe treibt, um die Enteignungen und den “corralito” rechtfertigen zu können. Am 24. Mai berichtete El País, dass die Regierung ein “Rekordangebot” an öffentlichen Posten mit fast 45.000 Stellen in Ministerien, Justiz, Polizei und Armee anstrebe.
“Je mehr Beamte sie einstellen, umso mehr Unterstützung werden sie bei der Umsetzung ihrer Pläne haben”, urteilt Guisasola.
Und wie nimmt die breite Masse diese Entwicklung auf? Weil die meisten Menschen nicht mal in der Lage sind, die Hintergründe der inszenierten Pandemie zu durchschauen, haben sie auch keine Ahnung, was sich über ihren Köpfen zusammenbraut. Die Leute würden denken, dass es bei der Reform des Gesetzes zur Nationalen Sicherheit nur um Änderungen gehe, die die “Gesundheitskrise” betreffen, meint Guisasola.
Doch in Artikel 28 des Vorprojekts ist eindeutig klargestellt, dass Enteignungen und die Beschlagnahmung von Privatvermögen bei jedem Problem angewendet werden könne, das von “nationalem Interesse” sei. Dazu gehören neben der Gesundheitssicherheit die Wirtschafts- und Finanzsicherheit, die Cyber-Sicherheit, die Sicherheit im Seeverkehr, in der Luft- und Raumfahrt oder der Umwelt.
Und wer darf entscheiden, ob eine solche Krisenlage vorliegt? Einzig und allein der jeweilige Staatschef. Sobald die Gesetzesreform verabschiedet wird, haben die Bürger kein Einspruchsrecht mehr. “Natürliche und juristische Personen” müssen dann mit der Regierung “kooperieren” und “persönliche Dienstleistungen” erbringen.
Aitor Guisasola
Ein Rechtsanwalt kämpft gegen die Willkür: Aitor Guisasola ist einer der wenigen Juristen in Spanien, die sich seit Beginn des Virus-Alarms kritisch zum offiziellen Corona-Narrativ äußern. Schon zweimal hat man ihn deswegen bei der Anwaltskammer angezeigt. Auf seinem YouTube-Kanal “Un abogado contra la demagogia” hat er fast 290.000 Abonnenten.
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Text: ws / Fotos: Stockfoto/Symbolfoto
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