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Schulbeginn auf Ibiza: Maskenpflicht für Schüler und Gefängnisstrafe für Eltern

Kommende Woche geht auf Ibiza und Formentera der Schulbetrieb wieder los. Hin- und hergerissen zwischen Erleichterung und einer gewissen Beunruhigung treten Eltern und Lehrpersonal der “neuen Normalität” entgegen. 

So hat die Balearenregierung unter anderem eine Maskenpflicht an den Schulen angeordnet. Viele Eltern missfällt diese Anordnung, denn die Kinder sitzen dabei mehrere Stunden in geschlossenen Räumen. 

Auf der Inselgruppe beginnt das Schuljahr am 10. September. Die Verwendung der Maske ist für alle Schüler ab sechs Jahren ab dem ersten Tag der Grundschule obligatorisch. Die Maske müssen sie von zu Hause selbst mitbringen.

Die Kinder dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung nur absetzen, wenn sie essen, trinken, Sport treiben oder ein Instrument spielen. Bildungsminister Marti March erklärte, dass die Maßnahme “notwendig” sei, auch wenn sie für die Schüler “in den ersten Tagen einige Schwierigkeiten” mit sich bringen könnte. 

Masken für Dreijährige

Die balearischen Behörden gaben zudem bekannt, dass im Schulbus auch Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren eine Maske tragen müssen, “da hier Kinder aus verschiedenen Gruppen zusammentreffen.”

In Deutschland ist die Maskenpflicht an den Schulen ebenfalls stark umstritten. Dort haben Eltern in einigen Gemeinden bereits erfolgreich gegen die Verordnung geklagt. Nachdem Eltern ihren Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Kiel eingereicht hatten, musste etwa die Toni-Jensen-Schule die Maskenpflicht für Schüler aufheben. 

An Schulen in Nordrhein-Westfalen ist der Unterricht bereits angelaufen, wenn auch mit einem neuen Corona-Alltag, zu dem auch eine umfassende Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 gehörte. Die Pflicht wurde vom Schulministerium zum 1. September aufgehoben.

Die Eltern auf den Balearen stehen derzeit unter großem Druck, sind die schwerwiegenden negativen gesundheitlichen Effekte, die das Tragen der Maske mit sich bringt, mittlerweile doch weitreichend bekannt. Auf der anderen Seite wird ihnen durch die Berichterstattung suggeriert, dass die Ansteckungsgefahr unter Kindern mit dem Coronavirus stark zugenommen habe. Dabei zeigen die Zahlen bei genauerer Betrachtung deutlich, dass Kinder und Jugendliche keine Risikogruppen darstellen. 

Infolge der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Situation haben Eltern in der spanischen Region Murcia ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, ihren Nachwuchs erst dann zur Schule zu bringen, wenn ein Heilmittel oder zugelassener Impfstoff vorliegt. Auch auf Ibiza ziehen es etliche Mütter und Väter in Erwägung, ihre Kinder zum jetzigen Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen nicht am Unterricht teilnehmen zu lassen.

„Bildung ist ein Recht, aber auch eine Pflicht“, sagt dazu die Richterin am Obersten Gerichtshof von Murcia und Sprecherin von “Richter für Demokratie”, Ascensión Martín. Eltern seien verpflichtet, ihre Kinder zur Schule zu bringen, “damit sie eine Ausbildung erhalten”, wie sie in einem Artikel im Diario de Ibiza zitiert wird. 

So können Eltern mit einer Geldbuße bestraft werden und sogar ins Gefängnis kommen, wenn sie die Abwesenheit vom Unterricht nicht rechtfertigen. Im spanischen Strafgesetzbuch heißt es, bestraft werden “diejenigen, die die gesetzlichen Hilfspflichten der Eltern- und Vormundschaft, des Sorgerechts oder der Pflege nicht erfüllen oder die gesetzlich festgelegte notwendige Unterstützung für ihre Nachkommen nicht leisten.” 

Das Gesetz beinhaltet, dass „die Nichteinhaltung dieser Pflichten mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder einer Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten” belegt werden kann.

Text: die / Foto: freepik