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Wie die Maske Existenzen tötet: Schwere Tritte gegen den Tourismus auf Ibiza

Balearische Gesundheitsämter geben ”Selbsterklärung zur Befreiung von der Maskenpflicht” heraus

Kaum kam der Sommer auf Ibiza endlich ins Rollen, gab es eine böse Überraschung für Touristen und Einheimische. Trotz über 30 Grad im Schatten, extremer Luftfeuchtigkeit und marginaler Corona-Fallzahlen auf den Inseln, verhängten die Behörden ab Mitte Juli eine nochmals verschärfte Maskenpflicht.

Diese gilt seitdem überall im öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie, auch dann, wenn das „Social Distancing“ und alle anderen Hygienevorschriften eingehalten werden. Freundlicherweise gibt es Ausnahmen, etwa beim Sport, am Strand, am Pool oder beim Spielen eines Blasinstruments.

Das Bußgeld bei Nichteinhaltung wurde auf 100 Euro festgelegt. Den ohnehin durch die Maßnahmen bereits schwer gebeutelten Gastwirten drohen gar Strafen bis zu 3.000 Euro, wenn sich ihre Gäste nicht daran halten.

„Wir haben mehr Angst vor der Strafe als vor dem Virus“, lautet der Tenor ihren Reihen. 

Gleichzeitig mit den Temperaturen steigt die Angst, wieder eingesperrt zu werden. So wurden Mitte Juli auf dem spanischen Festland in einigen Regionen und Städten erneut Lockdowns verhängt. Urlauber auf den Balearen mussten fürchten, bei Ankunft zuerst in Quarantäne gehen zu müssen. Dies forderte dann auch die deutsche Regierung von Urlaubsrückkehrern aus Spanien.

Die Gewerbetreibenden auf Ibiza halten weiter den Atem an, hängt ihre Existenz doch am seidenen Faden. Welcher Feriengast möchte nach dem Urlaub erstmal daheim eingesperrt oder einem Zwangstest unterworfen werden? Von dem Aufwand mit den Formularen und dem Generieren eines Online-QR-Codes, den man zum Fliegen braucht, ganz zu schweigen. 

Die Maßnahmen schnüren nicht nur Hoteliers und Gastronomen die Luft ab. Mit Atemnot und Herz-Kreislauf-Beschwerden haben auch die Einheimischen auf Ibiza und vor allem die nicht an das Klima gewohnten Touristen zu kämpfen. Die Masken beeinträchtigen das Atmen und das allgemeine Wohlbefinden, vor allem bei flirrender Hitze und einer Luftfeuchtigkeit, die zum Schneiden ist. Betroffen sind insbesondere Senioren, aber auch Jugendliche, Erwachsene und Kinder. 

Nach der Bekanntgabe der Verschärfung der Maskenpflicht im BOIB-Gesetzblatt wurden die Gesundheitszentren des Ib-Salut-Dienstes geflutet von Menschen, die sich ein Attest besorgen wollten, das sie vom Tragen der Maske befreit. 

Aufgrund der schieren Menge der Anfragen stellten die Behörden wenige Tage später ein PDF zum Downloaden und Selbstausfüllen ins Netz. Darin bestätigt der Unterzeichnende, dass er sich gesundheitlich außer Stande sieht, eine Maske zu tragen, und dass er sich über die möglichen Konsequenzen für die eigene Gesundheit und die anderer Menschen bewusst ist. In der Erklärung finden sich Beispiele möglicher Pathologien, die das Tragen der Maske hervorrufen kann: Haut- und Schleimhautirritationen, Lungen-, Herz- und Kreislaufbeschwerden sowie psychische oder mentale Störungen. 

Laut Presseerklärung ist die Selbsterklärung für jene Menschen gedacht, “bei denen der Nutzen einer Befreiung größer ist als das Risiko, die Maske nicht zu tragen”, wie Ib-Salut-Sprecherin Eugenia Carandell zitiert wird. 

In einer Polizeikontrolle im öffentlichen Raum reicht es, das Papier vorzulegen. Weitere Angaben zum persönlichen Gesundheitszustand sind nicht notwendig, sie unterliegen dem Datenschutz. 

Etwas anders verhält es sich in im Flugzeug, in Geschäften, Tankstellen, Baumärkten oder in der Gastronomie.

Hier gilt das Hausrecht des jeweiligen Betreibers, der entscheiden kann, wer rein darf und wer nicht. Stärker wiegt jedoch das Rechts auf körperliche Unversehrheit. Juristisch betrachtet handelt es sich um schwere Körperverletzung, wenn man als Kunde genötigt wird, die Maske aufzuziehen – etwa, um Lebensmittel einzukaufen – und dadurch gesundheitlichen Schaden erleidet. Sollte gar etwas Schlimmeres wie ein Kreislaufkollaps passieren, haftet der Betreiber sogar mit Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld. 

Den Behörden ist diese Zwickmühle durchaus bewusst. Wohl auch deshalb ruderte die Balearenregierung schon nach wenigen Tagen zurück und stellte die “autodeclaración responsable” ins Netz.

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Text: die / Fotos: red
Copyright: Ibiza Kurier – Die deutsche Zeitung für Ibiza und Formentera 

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