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Richter des spanischen Verfassungsgerichts stellt fest: Erster «Alarmzustand» im Jahr 2020 war verfassungswidrig

Sollte das Plenum des Verfassungsgerichts am 22. Juli zustimmen, werden selbst rechtskräftige Urteile über Corona-Bussgelder hinfällig.

Nach einem Jahr und drei Monaten der brutalen Corona-Massnahmen, der zerstörten Existenzen und des menschlichen Leids hat ein Richter des spanischen Verfassungsgerichts kürzlich festgestellt, dass der erste «Alarmzustand» zwischen März und Juni 2020 verfassungswidrig war.

Für Corona-Kritiker nichts Neues. Denn schon Anfang April 2020 erschien in der Zeitung ABC ein Kommentar von Javier Borrego Borrego, Richter am Obersten Gerichtshof Spaniens, in dem dieser darauf hinwies, dass die spanische Regierung den «Alarmzustand (Estado de Alarma)» mit dem «Ausnahmezustand (Estado de Excepción)» verwechselt. Womit er sagen wollte, dass der «Alarmzustand», der genutzt wurde, um das Volk rigoros wegzusperren, die fundamentalen demokratischen Grundrechte verletzte. Dieser hinter der Zahlschranke verborgene Artikel wurde später auch in anderen Portalen veröffentlicht.

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