Gefeuert, weil nicht gespritzt? Recht auf körperliche Unversehrtheit – Gericht erklärt Kündigung für nichtig: Heim zahlt ungeimpfter Mitarbeiterin Abfindung
Gericht erklärt Kündigung für nichtig: Heim zahlt ungeimpfter Mitarbeiterin Abfindung
Gefeuert, weil nicht gespritzt? Dieses Szenario bedroht derzeit viele Menschen, die sich aus persönlichen Gründen nicht impfen lassen möchten.
Dass eine solche Vorgabe jedoch weit über die rechtlichen Befugnisse des Arbeitgebers hinausgeht und sogar Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, haben mittlerweile auch einige Gerichte bestätigt.
So hat etwa das Sozialgericht in Bilbao die Entlassung einer Arbeitnehmerin eines Pflegeheims in Bizkaia für nichtig erklärt, die sich geweigert hatte, sich das Covid-19-Präparat injizieren zu lassen.
Von den mehr als 40 Angestellten hatten drei das Angebot abgelehnt. Eine der drei Verweigerer hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der bereits viermal verlängert worden war. Nach ihrer Verweigerung wurde er jedoch beendet. Die Mitarbeiterin wurde aus “disziplinarischen Gründen” entlassen und legte bei Gericht Berufung gegen diese Entscheidung ein.
Das Heim hatte sie mit der Begründung entlassen, es habe einen Vorfall mit dem Angehörigen eines Heimbewohners gegeben. Dieses Ereignis stufte das Gericht jedoch als geringfügig ein, es könnte “in keinem Fall eine disziplinarische Kündigung rechtfertigen”, heißt es im Urteil.
Bei der Analyse der vorgelegten Beweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass die disziplinarische Entlassung nur einen disziplinarischen Anschein hat, dem letztendlich die Ablehnung der Impfung zugrunde lag.
Das Urteil bezieht sich auf die Doktrin des Verfassungsgerichtshofs zu “invasiven medizinischen Behandlungen”, die es verbietet, Menschen bestimmte experimentelle medizinischen Behandlungen zu unterziehen.
Aus dem Gerichtsurteil geht hervor, dass eine Impfung der Mitarbeiterin zur Vermeidung ihrer Entlassung eine Verletzung ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit nach sich gezogen hätte, da diese gegen ihren Willen erfolgt wäre. Daher erklärt das Gericht die Kündigung für nichtig und verurteilte das Heim zur Zahlung einer Abfindung von 600 Euro.
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Text: red / Fotos: Stockfoto/Symbolfoto
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